GOÄ-Ziffer 1251: Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für…

Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff

Die GOÄ-Ziffer 1251 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,59 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1251 vergütet die Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff. Erfasst wird damit die präoperative Bestimmung von Lage und Ausdehnung eines pathologischen Netzhautbefundes, etwa eines Netzhautlochs, einer Degeneration oder einer anderen Läsion, die für die exakte Planung eines nachfolgenden intraokularen operativen Eingriffs, beispielsweise einer gezielten Laserkoagulation oder chirurgischen Versorgung, benötigt wird. Die Leistung setzt voraus, dass die Lokalisation unmittelbar der Vorbereitung eines konkreten Eingriffs dient und nicht lediglich der allgemeinen Verlaufsbeobachtung. Sie ist von den übrigen bildgebenden und untersuchenden Ziffern der Netzhautdiagnostik dadurch abzugrenzen, dass ihr Zweck ausdrücklich in der Vorbereitung eines gezielten operativen oder laserchirurgischen Eingriffs liegt. Die Ziffer wird je Lokalisationsuntersuchung berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

273 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,91 €
Regelhöchstsatz2,3-fach36,59 €
Höchstsatz3,5-fach55,69 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1251

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1251?

Die GOÄ-Ziffer 1251 steht für „Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1251?

Die GOÄ-Ziffer 1251 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1251 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,59 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1251?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1251 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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