GOÄ-Ziffer 1252: Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen…
Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotographie
Die GOÄ-Ziffer 1252 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotographie“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1252 erfasst die fotografische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie. Dabei werden Befunde der vorderen und mittleren Augenabschnitte, etwa Hornhauttrübungen, Irisveränderungen oder Linsentrübungen, mit der an die Spaltlampe angeschlossenen Kamera fotografisch dokumentiert, um den zeitlichen Verlauf einer Erkrankung objektiv und reproduzierbar nachzuvollziehen. Die Leistung kommt insbesondere bei chronischen oder progredienten Veränderungen der vorderen Augenabschnitte zum Einsatz, wenn eine Verlaufsbeurteilung im Seitenvergleich zu früheren Aufnahmen erforderlich ist, etwa bei entzündlichen Prozessen, Hornhautdystrophien oder nach operativen Eingriffen. Sie ist von Ziffer 1253 abzugrenzen, die die entsprechende fotografische Verlaufsdokumentation des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie betrifft. Die Ziffer wird je Fotodokumentation angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 13,41 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 20,41 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1252
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1252?
Die GOÄ-Ziffer 1252 steht für „Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotographie“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1252?
Die GOÄ-Ziffer 1252 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1252 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1252?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1252 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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