GOÄ-Ziffer 1256: Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des…
Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers
Die GOÄ-Ziffer 1256 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1256 vergütet die tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers, bei der der Augeninnendruck durch Messung der Kraft bestimmt wird, die zur Abplattung eines definierten Hornhautareals erforderlich ist, typischerweise mit dem an der Spaltlampe montierten Goldmann-Applanationstonometer. Dieses Verfahren gilt als das diagnostische Standardverfahren zur Augeninnendruckmessung und wird routinemäßig bei Verdacht auf Glaukom, im Rahmen der Glaukomverlaufskontrolle sowie vor und nach intraokularen Eingriffen eingesetzt. Gegenüber der Impressionstonometrie (Ziffer 1255) zeichnet sich die Applanationstonometrie durch höhere Messgenauigkeit aus und wird deshalb bevorzugt eingesetzt, wenn die Untersuchungsbedingungen dies zulassen. Die Ziffer wird je durchgeführter Druckmessung berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 13,41 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 20,41 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1256
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1256?
Die GOÄ-Ziffer 1256 steht für „Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1256?
Die GOÄ-Ziffer 1256 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1256 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1256?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1256 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.