GOÄ-Ziffer 1322: Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik

Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik

Die GOÄ-Ziffer 1322 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1322 erfasst die Operation des Flügelfells in Kombination mit einer lamellierenden Keratoplastik. Sie kommt zur Anwendung, wenn das Pterygium tiefer in die Hornhaut eingewachsen ist oder wiederkehrt (Rezidivpterygium) und die einfache Abtragung nach Ziffer 1321 keinen ausreichenden Verschluss des Hornhautdefekts erwarten lässt, sodass zusätzlich ein lamelläres Hornhauttransplantat zur Deckung der entstandenen Hornhautlücke eingebracht wird. Die Leistung umfasst neben der Entfernung des Flügelfellgewebes die Präparation des Transplantatbetts und die Einnaht des lamellären Transplantats. Gegenüber Ziffer 1321 stellt sie damit die aufwendigere Variante bei tiefergehendem oder rezidivierendem Befund dar und ist nur bei tatsächlich durchgeführter Keratoplastik, nicht bei reiner Abtragung, zu berechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatz2,3-fach222,55 €
Höchstsatz3,5-fach338,66 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1322

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1322?

Die GOÄ-Ziffer 1322 steht für „Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1322?

Die GOÄ-Ziffer 1322 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1322 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1322?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1322 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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