GOÄ-Ziffer 1326: Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder…
Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde – auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung
Die GOÄ-Ziffer 1326 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde – auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1326 erfasst die direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde, gegebenenfalls einschließlich Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut. Sie wird bei Verletzungen angewendet, bei denen Hornhaut oder Lederhaut vollständig durchtrennt und das Augeninnere eröffnet ist, etwa durch Stich-, Schnitt- oder Fremdkörperverletzungen, wobei häufig Irisgewebe in die Wunde vorfällt. Die Leistung umfasst den unmittelbaren Wundverschluss durch Naht sowie, falls erforderlich, die Zurücklagerung vorgefallener Regenbogenhaut in die Vorderkammer oder deren Abtragung, wenn eine Reposition nicht möglich ist. Sie unterscheidet sich von Ziffer 1327 dadurch, dass hier keine zusätzliche Versorgung der Linse erforderlich ist; ist die Linse mitbeteiligt, ist die weitergehende Ziffer 1327 einschlägig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1326
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1326?
Die GOÄ-Ziffer 1326 steht für „Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde – auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1326?
Die GOÄ-Ziffer 1326 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1326 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1326?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1326 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.