GOÄ-Ziffer 1325: Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut-…

Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde

Die GOÄ-Ziffer 1325 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 30,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1325 betrifft die Naht einer Bindehaut- oder einer nicht perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde. Sie wird bei oberflächlichen Verletzungen angewendet, die zwar eine Durchtrennung des Gewebes, jedoch keine vollständige Durchdringung von Hornhaut oder Lederhaut mit Eröffnung des Augeninneren zur Folge haben, etwa nach Schnitt- oder Rissverletzungen im Rahmen von Unfällen. Die Leistung umfasst die Wundversorgung durch Adaptation der Wundränder mittels Naht. Sie grenzt sich von Ziffer 1326 ab, die die Versorgung perforierender, also das Auge eröffnender Verletzungen von Hornhaut oder Lederhaut betrifft; maßgeblich für die Abgrenzung ist somit allein die Tiefe der Verletzung und ob das Augeninnere eröffnet wurde.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatz2,3-fach30,84 €
Höchstsatz3,5-fach46,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1325

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1325?

Die GOÄ-Ziffer 1325 steht für „Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1325?

Die GOÄ-Ziffer 1325 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1325 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1325?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1325 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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