GOÄ-Ziffer 1367: Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen

Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen

Die GOÄ-Ziffer 1367 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1367 vergütet die Operation einer bereits eingetretenen Netzhautablösung mittels eindellender Maßnahmen. Dabei wird die Lederhaut von außen so eingedellt (z.B. durch Plomben oder Cerclage), dass sie sich wieder an die abgelöste Netzhaut annähert und deren Wiederanlage unterstützt wird. Angewendet wird das Verfahren bei einer manifesten, diagnostisch gesicherten Netzhautablösung als klassische, rein eindellende Operationstechnik, ohne dass zusätzlich eine Glaskörperoperation erforderlich ist. Abzugrenzen ist die Ziffer klar von 1368, die dieselbe eindellende Technik beschreibt, jedoch zusätzlich mit einer Glaskörperchirurgie (Vitrektomie) kombiniert, sowie von den vorbeugenden Maßnahmen nach 1365 und 1366, die vor Eintritt der Ablösung angewendet werden. Die Wahl zwischen 1367 und 1368 richtet sich also danach, ob zusätzlich am Glaskörper operiert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach297,62 €
Höchstsatz3,5-fach452,90 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1367

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1367?

Die GOÄ-Ziffer 1367 steht für „Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1367?

Die GOÄ-Ziffer 1367 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1367 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1367?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1367 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.