GOÄ-Ziffer 1368: Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen…
Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und Glaskörperchirurgie
Die GOÄ-Ziffer 1368 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und Glaskörperchirurgie“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen und 406,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1368 vergütet die Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen in Kombination mit einer Glaskörperchirurgie. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur Behandlung der Netzhautablösung neben der äußeren Eindellung der Lederhaut zusätzlich ein Eingriff am Glaskörper, etwa eine Vitrektomie, erforderlich ist, beispielsweise bei komplexeren Ablösungen mit Glaskörpertraktion oder -trübung. Damit stellt die Ziffer die aufwendigere Variante gegenüber der rein eindellenden Operation nach 1367 dar, bei der keine Glaskörperoperation notwendig ist. Angewendet wird 1368 also bei Netzhautablösungen, die ohne zusätzliche Glaskörperentfernung nicht sicher behandelt werden können. Abzugrenzen ist sie zudem von der isolierten Vitrektomie als selbständiger Leistung (1383), da hier die Glaskörperoperation im Kontext der kombinierten Netzhautablösungsoperation und nicht eigenständig erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 176,61 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 406,20 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 618,13 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1365 – Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder…
- GOÄ 1366 – Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder…
- GOÄ 1367 – Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen
- GOÄ 1369 – Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors
- GOÄ 1370 – Operative Entfernung des Augapfels
- GOÄ 1371 – Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1368
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1368?
Die GOÄ-Ziffer 1368 steht für „Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und Glaskörperchirurgie“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1368?
Die GOÄ-Ziffer 1368 ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1368 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 406,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1368?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1368 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.