GOÄ-Ziffer 1371: Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe

Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe

Die GOÄ-Ziffer 1371 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1371 vergütet die operative Entfernung des Augapfels mit gleichzeitiger Einsetzung einer Plombe in die verbleibende Augenhöhle. Die Plombe dient dem Volumenersatz, damit die Augenhöhle nach der Enukleation nicht einsinkt und eine spätere prothetische Versorgung mit einer Kunstaugen-Prothese ermöglicht wird. Angewendet wird diese Ziffer, wenn im Rahmen der Augapfelentfernung direkt ein Platzhalter implantiert wird, statt die Höhle unversorgt zu belassen. Abzugrenzen ist sie von der einfachen Enukleation ohne Plombe (1370) sowie von der operativen Ausräumung der Augenhöhle (1373), die einen weitergehenden Eingriff mit Entfernung von Orbitagewebe über den Augapfel hinaus darstellt. Ziffer 1371 setzt somit sowohl die Entfernung des Augapfels als auch die Plombenimplantation in derselben Sitzung voraus.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatz2,3-fach172,94 €
Höchstsatz3,5-fach263,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1371

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1371?

Die GOÄ-Ziffer 1371 steht für „Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1371?

Die GOÄ-Ziffer 1371 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1371 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1371?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1371 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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