GOÄ-Ziffer 1407: Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den…
Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig
Die GOÄ-Ziffer 1407 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen und 24,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1407 beschreibt die Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln, etwa im Rahmen eines Stapedius-Lautheitstests, die auch beidseitig durchgeführt werden kann. Angewendet wird sie zur objektiven Beurteilung der Mittelohrfunktion, etwa zur Abklärung eines Tubenmittelohrkatarrhs, eines Paukenergusses oder zur Prüfung der Gehörknöchelchenkette, unabhängig von der aktiven Mitarbeit des Patienten, was sie besonders bei Kindern oder nicht testfähigen Patienten wertvoll macht. Die Messung liefert Informationen zur Beweglichkeit des Trommelfells sowie zur Auslösbarkeit des Stapediusreflexes und ergänzt damit die subjektiven Hörprüfverfahren wie Ton- oder Sprachaudiometrie um einen objektiven Befund zur Mittelohrfunktion.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,61 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 24,40 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 37,13 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1407
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1407?
Die GOÄ-Ziffer 1407 steht für „Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1407?
Die GOÄ-Ziffer 1407 ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1407 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1407?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1407 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.