GOÄ-Ziffer 1412: Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts…

Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)

Die GOÄ-Ziffer 1412 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen und 12,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1412 erfasst die experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts mittels Drehversuch, kalorischer Prüfung und Lagenystagmus. Sie wird angewendet zur Abklärung von Schwindelbeschwerden und Gleichgewichtsstörungen, wenn geklärt werden soll, ob eine Funktionsstörung des Vestibularorgans vorliegt, etwa bei peripher-vestibulärem Schwindel oder zur Seitendifferenzierung einer Funktionsminderung. Beim Drehversuch wird der Patient definiert gedreht, bei der kalorischen Prüfung das Innenohr mit Warm- oder Kaltreizen stimuliert, und die Lagenystagmusprüfung erfasst lageabhängige Augenbewegungen; alle drei Teilprüfungen werden gemeinsam als eine Leistung erbracht und abgerechnet. Sie dient damit der gezielten, apparativen Funktionsdiagnostik des Gleichgewichtsorgans im Rahmen der HNO-ärztlichen Schwindelabklärung.

Gebühren und Steigerungssatz

91 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,30 €
Regelhöchstsatz2,3-fach12,19 €
Höchstsatz3,5-fach18,55 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1412

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1412?

Die GOÄ-Ziffer 1412 steht für „Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1412?

Die GOÄ-Ziffer 1412 ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1412 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1412?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1412 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.