GOÄ-Ziffer 1415: Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells…
Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1415 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen und 12,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1415 bildet die binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zur diagnostischen Abklärung als selbständige Leistung ab. Sie wird angewendet, wenn die einfache Ohrspiegelung nicht ausreicht und eine vergrößerte, binokulare und damit räumliche Darstellung des Trommelfells oder tieferer Paukenhöhlenstrukturen erforderlich ist, etwa zur genauen Beurteilung von Trommelfellperforationen, Sekretansammlungen oder Cholesteatomverdacht. Durch die binokulare Optik wird ein dreidimensionaler Eindruck gewonnen, der die Beurteilung von Tiefe und Ausdehnung pathologischer Veränderungen erleichtert. Als selbständige Leistung ist sie eigenständig abrechenbar, wenn sie gezielt zur diagnostischen Klärung und nicht lediglich als Teil einer therapeutischen Maßnahme durchgeführt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,30 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 12,19 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 18,55 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1415
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1415?
Die GOÄ-Ziffer 1415 steht für „Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1415?
Die GOÄ-Ziffer 1415 ist mit 91 Punkten bewertet; das entspricht 5,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1415 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1415?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1415 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.