GOÄ-Ziffer 1471: Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der…

Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen – vom Naseninnern aus

Die GOÄ-Ziffer 1471 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen – vom Naseninnern aus“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Eröffnung der Stirnhöhle, gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen, vom Naseninnern aus. Angewendet wird sie bei entzündlichen Erkrankungen der Stirnhöhle, etwa einer chronischen Sinusitis frontalis, wenn ein endonasaler Zugang zur Herstellung einer Drainageverbindung zwischen Stirnhöhle und Nasenhöhle gewählt wird. Die Legende erlaubt ausdrücklich die Miterfassung der Siebbeinzellen, sodass bei kombinierten Eingriffen keine gesonderte Abrechnung für deren Mitbehandlung erforderlich ist. Abzugrenzen ist die Leistung von der Anbohrung der Stirnhöhle von außen nach Nummer 1472, die einen externen Zugangsweg beschreibt, sowie von der operativen Eröffnung und Ausräumung von außen nach Nummer 1485, die einen deutlich umfangreicheren äußeren Zugang darstellt. Nummer 1471 kommt somit speziell beim endonasalen, weniger invasiven Vorgehen zur Anwendung.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach198,42 €
Höchstsatz3,5-fach301,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1471

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1471?

Die GOÄ-Ziffer 1471 steht für „Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen – vom Naseninnern aus“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1471?

Die GOÄ-Ziffer 1471 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1471 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1471?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1471 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.