GOÄ-Ziffer 1472: Anbohrung der Stirnhöhle von außen

Anbohrung der Stirnhöhle von außen

Die GOÄ-Ziffer 1472 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anbohrung der Stirnhöhle von außen“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 222 Punkten bewertet; das entspricht 12,94 € beim einfachen und 29,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer erfasst die Anbohrung der Stirnhöhle von außen, also einen minimalinvasiven Eingriff, bei dem die Stirnhöhle durch die knöcherne Vorderwand von außen angebohrt wird, etwa zur Entlastung bei akuter Sinusitis frontalis mit Sekretstau oder zur Gewinnung von Material für eine mikrobiologische Untersuchung. Angewendet wird das Verfahren, wenn ein endonasaler Zugang nicht ausreichend oder nicht möglich ist und eine schnelle, gezielte Druckentlastung von außen erforderlich ist. Abzugrenzen ist die Leistung von der Eröffnung der Stirnhöhle vom Naseninnern aus nach Nummer 1471 durch den unterschiedlichen Zugangsweg, sowie von der operativen Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle von außen nach Nummer 1485, die einen wesentlich größeren, radikaleren Eingriff mit vollständiger Ausräumung darstellt, während die Anbohrung ein begrenztes, punktuelles Vorgehen bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

222 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach29,76 €
Höchstsatz3,5-fach45,29 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1472

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1472?

Die GOÄ-Ziffer 1472 steht für „Anbohrung der Stirnhöhle von außen“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1472?

Die GOÄ-Ziffer 1472 ist mit 222 Punkten bewertet; das entspricht 12,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1472 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1472?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1472 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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