GOÄ-Ziffer 1470: Keilbei nhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen…
Keilbei nhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus – einschließlich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand
Die GOÄ-Ziffer 1470 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Keilbei nhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus – einschließlich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Nummer erfasst dieselbe Keilbeinhöhlenoperation beziehungsweise Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus wie Nummer 1469, jedoch erweitert um die zusätzliche teilweise oder vollständige Abtragung einer weiteren anatomischen Struktur im Operationsgebiet. Angewendet wird sie somit in Fällen, in denen der Eingriff über die reine Ausräumung der Siebbeinzellen oder Eröffnung der Keilbeinhöhle hinausgeht und zusätzlich eine benachbarte Struktur reseziert werden muss, etwa um ausreichend Zugang zu schaffen oder pathologisch verändertes Gewebe vollständig zu entfernen. Die Abgrenzung zu Nummer 1469 liegt somit im größeren operativen Umfang: Während 1469 die alleinige Ausräumung beschreibt, deckt 1470 den erweiterten Eingriff mit zusätzlicher Resektion ab. Beide Nummern schließen sich damit gegenseitig aus und werden je nach tatsächlichem Operationsumfang alternativ angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,07 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 99,06 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 150,75 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1467 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus…
- GOÄ 1468 – Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1470
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1470?
Die GOÄ-Ziffer 1470 steht für „Keilbei nhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus – einschließlich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1470?
Die GOÄ-Ziffer 1470 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1470 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1470?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1470 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.