GOÄ-Ziffer 1521: Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des…

Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes

Die GOÄ-Ziffer 1521 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Exstirpation eines Speicheldrüsentumors einschließlich der Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes, also einer Neck-Dissection-artigen Erweiterung des Eingriffs. Typischer Anwendungsfall ist ein maligner oder malignitätsverdächtiger Tumor einer Speicheldrüse, bei dem neben der Entfernung des Tumors selbst auch die regionären Lymphknoten aus onkologischen Gründen mit ausgeräumt werden, um eine möglichst vollständige Tumorentfernung und Beurteilung der lymphogenen Ausbreitung zu erreichen. Die Leistung umfasst damit zwei Komponenten in einem Eingriff: die Tumorexstirpation und die Lymphstromgebietsausräumung. Sie ist von der einfachen Exstirpation einer Speicheldrüse ohne Tumorbefund oder ohne Lymphknotenausräumung abzugrenzen sowie von der Parotisexstirpation mit Nervenpräparation, die eine andere anatomische Ausgangslage mit besonderem Bezug zum Nervus facialis betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1521

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1521?

Die GOÄ-Ziffer 1521 steht für „Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1521?

Die GOÄ-Ziffer 1521 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1521 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1521?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1521 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.