GOÄ-Ziffer 1544: Teilweise Entfernung des Kehlkopfes – einschließlich…
Teilweise Entfernung des Kehlkopfes – einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik
Die GOÄ-Ziffer 1544 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Teilweise Entfernung des Kehlkopfes – einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
PLACEHOLDER
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1541 – Operative Beseitigung einer Stenose im Glottisbereich
- GOÄ 1542 – Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung
- GOÄ 1543 – Teilweise Entfernung des Kehlkopfes
- GOÄ 1545 – Totalexstirpation des Kehlkopfes
- GOÄ 1546 – Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung des…
- GOÄ 1547 – Kehlkopfstenosenoperation mit Thyreochondrotomie – einschließlich…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1544
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1544?
Die GOÄ-Ziffer 1544 steht für „Teilweise Entfernung des Kehlkopfes – einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1544?
Die GOÄ-Ziffer 1544 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1544 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1544?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1544 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.