GOÄ-Ziffer 1546: Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung…

Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen

Die GOÄ-Ziffer 1546 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach496,02 €
Höchstsatz3,5-fach754,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1546

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1546?

Die GOÄ-Ziffer 1546 steht für „Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1546?

Die GOÄ-Ziffer 1546 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1546 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1546?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1546 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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