GOÄ-Ziffer 1700: Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von…

Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln

Die GOÄ-Ziffer 1700 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst eine urologische Basisleistung an der männlichen Harnröhre, bei der diese entweder gespült oder mit Arzneimitteln instilliert wird, etwa zur Behandlung von Harnröhrenentzündungen, zur Reinigung nach Eingriffen oder zur lokalen medikamentösen Therapie. Die Formulierung und/oder stellt klar, dass sowohl die reine Spülung als auch die Instillation von Arzneimitteln allein oder in Kombination unter dieser einen Ziffer abgerechnet werden, ohne dass beide Maßnahmen gesondert nebeneinander berechnet werden. Angewendet wird die Leistung typischerweise bei entzündlichen oder infektiösen Prozessen der Harnröhre als konservative, nicht-invasive Behandlungsmaßnahme, die keine Dehnung oder sonstige instrumentelle Erweiterung der Harnröhre voraussetzt, wie sie die Nummern 1701 und 1702 beschreiben.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatz2,3-fach6,03 €
Höchstsatz3,5-fach9,17 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1700

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1700?

Die GOÄ-Ziffer 1700 steht für „Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1700?

Die GOÄ-Ziffer 1700 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1700 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1700?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1700 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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