GOÄ-Ziffer 1798: Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung…

Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests

Die GOÄ-Ziffer 1798 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen und 73,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1798 beschreibt die Urethradruckprofilmessung, bei der der Druckverlauf entlang der Harnröhre fortlaufend registriert wird, einschließlich physikalischer Provokationstests. Sie wird eingesetzt, um die Verschlussfunktion der Harnröhre und des Schließmuskelapparats detailliert zu beurteilen, etwa im Rahmen der Inkontinenzdiagnostik, wenn geklärt werden soll, an welcher Stelle entlang der Harnröhre der Verschlussdruck unzureichend ist. Provokationstests wie Husten oder Pressen unter fortlaufender Druckregistrierung sind Bestandteil der Leistung. Die amtliche Bestimmung stellt einen ausdrücklichen Bezug zu den Nummern 1793 und 1794 her und regelt das Nebeneinander dieser urodynamischen Druckmessverfahren; maßgeblich für die Abrechnung im Einzelfall ist, welche der Messungen tatsächlich in welchem Umfang durchgeführt wurde.

Gebühren und Steigerungssatz

550 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,06 €
Regelhöchstsatz2,3-fach73,74 €
Höchstsatz3,5-fach112,21 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1798

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1798?

Die GOÄ-Ziffer 1798 steht für „Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1798?

Die GOÄ-Ziffer 1798 ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1798 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 73,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1798?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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