GOÄ-Ziffer 1710: Dehnung der weiblichen Harnröhre – auch einschließlich…

Dehnung der weiblichen Harnröhre – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 1710 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dehnung der weiblichen Harnröhre – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, je Sitzung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen und 7,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die therapeutische Dehnung der weiblichen Harnröhre, wahlweise einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, und wird je Sitzung berechnet. Typischer Einsatzbereich ist die Behandlung einer diagnostizierten Harnröhrenstriktur oder -enge, etwa nach vorausgegangener Kalibrierung nach Nummer 1709, um die Miktion zu erleichtern und rezidivierende Restharnbildung oder Harnwegsinfekte zu reduzieren. Da die Leistung ausdrücklich „je Sitzung“ definiert ist, wird sie bei mehrfach erforderlichen Dehnungsterminen im Behandlungsverlauf jeweils erneut angesetzt. Die optionale gleichzeitige Spülung oder medikamentöse Instillation ist bereits mit abgegolten und nicht gesondert zu berechnen, solange sie im Rahmen derselben Sitzung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

59 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,44 €
Regelhöchstsatz2,3-fach7,91 €
Höchstsatz3,5-fach12,04 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1710

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1710?

Die GOÄ-Ziffer 1710 steht für „Dehnung der weiblichen Harnröhre – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln –, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1710?

Die GOÄ-Ziffer 1710 ist mit 59 Punkten bewertet; das entspricht 3,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1710 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1710?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1710 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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