GOÄ-Ziffer 1837: Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation
Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation
Die GOÄ-Ziffer 1837 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1837 erfasst die Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation, also die Entfernung eines Nierenpols nicht als isolierten Eingriff, sondern als zusätzlichen Schritt im Rahmen eines weiteren operativen Vorgehens an der Niere, etwa bei kombinierten Eingriffen wegen mehrerer Befunde in unterschiedlichen Nierenabschnitten. Angewendet wird sie, wenn im selben operativen Zugang neben der Polresektion weitere Maßnahmen an der Niere erforderlich werden, sodass der zusätzliche Aufwand der Polentfernung eigenständig neben dem Hauptverfahren abgebildet wird. Die Abgrenzung zur selbständigen Polresektion nach Nummer 1836 liegt somit ausschließlich im operativen Kontext: isolierter Eingriff versus Teilschritt eines umfassenderen Verfahrens.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 96,76 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 222,55 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 338,66 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1834 – Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des…
- GOÄ 1835 – Trennung der Hufeisenniere
- GOÄ 1836 – Nierenpolresektion, als selbständige Leistung
- GOÄ 1838 – Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
- GOÄ 1839 – Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie
- GOÄ 1840 – Nierenbeckenplastik
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1837
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1837?
Die GOÄ-Ziffer 1837 steht für „Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1837?
Die GOÄ-Ziffer 1837 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1837 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1837?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1837 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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