GOÄ-Ziffer 1835: Trennung der Hufeisenniere
Trennung der Hufeisenniere
Die GOÄ-Ziffer 1835 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trennung der Hufeisenniere“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen und 433,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1835 beschreibt die operative Trennung der Hufeisenniere, also die chirurgische Durchtrennung der Gewebebrücke (Isthmus), die bei dieser angeborenen Fehlbildung die unteren Pole beider Nieren miteinander verbindet. Angewendet wird der Eingriff, wenn die Verbindung der beiden Nierenanlagen zu funktionellen Beeinträchtigungen führt, etwa durch Abflussstörungen des Urins oder Kompression benachbarter Strukturen, und eine Trennung zur Verbesserung der Harndrainage und zur Beseitigung mechanischer Probleme erforderlich wird. Der Eingriff bezieht sich speziell auf diese angeborene Anomalie und ist von den übrigen, an regelrecht angelegten Nieren durchgeführten Operationen wie der Nierenpolresektion nach den Nummern 1836 und 1837 klar abzugrenzen, da hier die Fehlbildung selbst behandelt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 188,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 433,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 658,95 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1832 – Anlage einer Nierenfistel, als selbständige operative Leistung
- GOÄ 1833 – Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband
- GOÄ 1834 – Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des…
- GOÄ 1836 – Nierenpolresektion, als selbständige Leistung
- GOÄ 1837 – Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation
- GOÄ 1838 – Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1835
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1835?
Die GOÄ-Ziffer 1835 steht für „Trennung der Hufeisenniere“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1835?
Die GOÄ-Ziffer 1835 ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1835 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 433,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1835?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1835 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.