GOÄ-Ziffer 200: Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-…

Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen ode r Dreiecktücher

Die GOÄ-Ziffer 200 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen ode r Dreiecktücher“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 200 vergütet das Anlegen eines Verbandes im allgemeinen Sinne, also die übliche Wundversorgung mittels Mullbinden, Kompressen oder vergleichbarem Verbandmaterial. Ausdrücklich ausgenommen sind Schnell- und Sprühverbände sowie Augen-, Ohrenklappen- oder Dreiecktuchverbände, die nicht unter diese Ziffer fallen. Angewendet wird Nummer 200 typischerweise nach kleineren Eingriffen, bei Wunden, nach Verletzungen oder im Rahmen der Nachsorge, wenn ein klassischer Verband ohne besondere Fixations- oder Stützfunktion angelegt wird. Sie bildet die einfache, standardmäßige Verbandleistung ab und ist von den spezielleren Verbandarten der nachfolgenden Ziffern, etwa Schienen-, Tape- oder Gipsverbänden, abzugrenzen, die jeweils eine stützende oder ruhigstellende Zusatzfunktion haben und eigenständig berechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatz2,3-fach6,03 €
Höchstsatz3,5-fach9,17 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 200

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 200?

Die GOÄ-Ziffer 200 steht für „Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen ode r Dreiecktücher“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 200?

Die GOÄ-Ziffer 200 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 200 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 200?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 200 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.