GOÄ-Ziffer 206: Tape-Verband eines kleinen Gelenks

Tape-Verband eines kleinen Gelenks

Die GOÄ-Ziffer 206 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tape-Verband eines kleinen Gelenks“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 9,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 206 vergütet den Tape-Verband eines kleinen Gelenks. Angewendet wird die Ziffer, wenn mittels spezieller Klebebänder (Tape) ein kleines Gelenk, etwa ein Finger-, Zehen- oder vergleichbares Gelenk, funktionell stabilisiert oder in seiner Beweglichkeit gezielt eingeschränkt wird, typischerweise nach Distorsionen, Zerrungen oder zur Stützung nach kleineren Verletzungen. Die Tape-Technik unterscheidet sich von einem klassischen textilen Verband dadurch, dass sie eine funktionelle, oft sportmedizinisch geprägte Stabilisierung ermöglicht, ohne das Gelenk vollständig ruhigzustellen. Die Abgrenzung zu Nummer 207 ergibt sich unmittelbar aus der Gelenkgröße: Während Nummer 206 kleine Gelenke betrifft, erfasst Nummer 207 den Tape-Verband eines großen Gelenks. Von Schienen- oder Gipsverbänden unterscheidet sich die Tape-Anlage dadurch, dass keine starre Ruhigstellung, sondern eine elastische Stabilisierung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz2,3-fach9,38 €
Höchstsatz3,5-fach14,28 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 206

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 206?

Die GOÄ-Ziffer 206 steht für „Tape-Verband eines kleinen Gelenks“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 206?

Die GOÄ-Ziffer 206 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 206 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 206?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 206 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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