GOÄ-Ziffer 201: Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder…

Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband – ausgenommen Nabelverband

Die GOÄ-Ziffer 201 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband – ausgenommen Nabelverband“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen und 8,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 201 erfasst den redressierenden Klebeverband des Brustkorbs sowie den dachziegelförmigen Klebeverband, ausgenommen den Nabelverband. Angewendet wird die Ziffer, wenn mittels aufgeklebter Verbandstreifen eine korrigierende beziehungsweise stabilisierende Wirkung am Brustkorb erzielt werden soll, etwa zur Entlastung oder Ruhigstellung nach Rippenverletzungen oder zur Unterstützung der Atemmechanik, wobei der dachziegelartige Aufbau der Klebestreifen typisch für diese Technik ist. Die ausdrückliche Ausnahme des Nabelverbands stellt klar, dass ein vergleichbar aufgebauter Klebeverband im Nabelbereich nicht unter diese Ziffer fällt. Abzugrenzen ist Nummer 201 von der allgemeinen Verbandleistung nach Nummer 200, da hier speziell die redressierende beziehungsweise dachziegelförmige Klebetechnik am Brustkorb den Leistungsinhalt bestimmt und nicht ein gewöhnlicher Wundverband.

Gebühren und Steigerungssatz

65 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,79 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,72 €
Höchstsatz3,5-fach13,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 201

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 201?

Die GOÄ-Ziffer 201 steht für „Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband – ausgenommen Nabelverband“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 201?

Die GOÄ-Ziffer 201 ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 201 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 201?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 201 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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