GOÄ-Ziffer 207: Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband

Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband

Die GOÄ-Ziffer 207 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 207 vergütet den Tape-Verband eines großen Gelenks oder alternativ einen Zinkleimverband. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein großes Gelenk, etwa Schulter-, Knie- oder Sprunggelenk, mittels Tape-Technik funktionell stabilisiert wird, beispielsweise nach Bandverletzungen oder zur Unterstützung während der Belastungssteigerung in der Nachbehandlung, oder wenn stattdessen ein Zinkleimverband angelegt wird, wie er insbesondere bei venösen Erkrankungen oder zur Kompression eingesetzt wird. Die beiden alternativen Leistungsinhalte werden durch dieselbe Ziffer abgebildet, sodass entweder die eine oder die andere Verbandtechnik zur Berechnung führt. Die Abgrenzung zu Nummer 206 liegt in der Gelenkgröße: kleine Gelenke werden dort erfasst, große Gelenke hier. Ein zusätzlicher Zinkleimverband an anderer Stelle würde ebenfalls unter diese Ziffer fallen, unabhängig von der Gelenkindikation.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach13,41 €
Höchstsatz3,5-fach20,41 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 207

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 207?

Die GOÄ-Ziffer 207 steht für „Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 207?

Die GOÄ-Ziffer 207 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 207 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 207?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 207 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.