GOÄ-Ziffer 2004: Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

Die GOÄ-Ziffer 2004 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 32,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2004 beschreibt die Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine ausgedehnte Wunde nach Reinigung und Desinfektion durch Nahtverschluss versorgt wird, ohne dass eine vorherige Umschneidung der Wundränder erforderlich ist. Die Leistung umfasst den operativen Wundverschluss einschließlich Verband bei entsprechend großflächigem Befund. Sie unterscheidet sich von Nummer 2003, die die Erstversorgung ohne Naht beschreibt, sowie von Nummer 2005, die zusätzlich eine Umschneidung der Wundränder vor der Naht vorsieht, etwa bei unregelmäßigen oder devitalisierten Rändern. Gegenüber den entsprechenden Leistungen für kleine Wunden (2000 bis 2002) ist 2004 für den größeren beziehungsweise verunreinigten Wundbefund vorgesehen.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach32,18 €
Höchstsatz3,5-fach48,97 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2004

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2004?

Die GOÄ-Ziffer 2004 steht für „Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2004?

Die GOÄ-Ziffer 2004 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2004 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2004?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2004 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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