GOÄ-Ziffer 2008: Wund- oder Fistelspaltung
Wund- oder Fistelspaltung
Die GOÄ-Ziffer 2008 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wund- oder Fistelspaltung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung)). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 12,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2008 beschreibt die Wund- oder Fistelspaltung, also die operative Eröffnung einer bestehenden Wunde oder Fistel durch Inzision. Sie kommt zur Anwendung bei Wundheilungsstörungen mit Sekret- oder Eiterretention sowie bei bestehenden Fistelgängen, die zur Entlastung und Förderung des Sekretabflusses eröffnet werden müssen. Die Leistung umfasst den operativen Eröffnungsvorgang selbst einschließlich der hierfür erforderlichen Freilegung des betroffenen Gewebes. Sie unterscheidet sich von den grundlegenden Wundversorgungsleistungen der Nummern 2000 bis 2005, da hier nicht eine frische Verletzung erstversorgt, sondern eine bereits bestehende Wunde oder ein Fistelgang eröffnet wird, meist zur Behandlung einer Komplikation im weiteren Heilungsverlauf.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,25 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 12,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 18,38 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2004 – Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- GOÄ 2005 – Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde…
- GOÄ 2007 – Entfernung von Fäden oder Klammern
- GOÄ 2009 – Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut…
- GOÄ 2010 – Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus…
- GOÄ 2015 – Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2008
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2008?
Die GOÄ-Ziffer 2008 steht für „Wund- oder Fistelspaltung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2008?
Die GOÄ-Ziffer 2008 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2008 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2008?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2008 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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