GOÄ-Ziffer 2005: Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde…
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde – 63 3,67
Die GOÄ-Ziffer 2005 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde – 63 3,67“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2005 erfasst die Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei einer ausgedehnten oder stark kontaminierten Wunde vor dem Nahtverschluss zusätzlich eine operative Umschneidung der Wundränder notwendig ist, um unregelmäßige, verschmutzte oder devitalisierte Ränder zu entfernen und eine spannungsfreie Adaptation zu ermöglichen. Sie stellt damit die aufwendigste Stufe der Wundversorgung großer Wunden dar, gegenüber der reinen Erstversorgung nach Nummer 2003 und der Naht ohne Umschneidung nach Nummer 2004. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass neben den Wundversorgungsleistungen der Nummern 2000 bis 2005 die Extraktion eines Finger- oder Zehennagels nach Nummer 2033 nicht gesondert berechnungsfähig ist, wenn sie im Rahmen derselben Wundversorgung erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 53,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 81,58 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2002 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- GOÄ 2003 – Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- GOÄ 2004 – Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- GOÄ 2007 – Entfernung von Fäden oder Klammern
- GOÄ 2008 – Wund- oder Fistelspaltung
- GOÄ 2009 – Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2005
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2005?
Die GOÄ-Ziffer 2005 steht für „Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde – 63 3,67“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2005?
Die GOÄ-Ziffer 2005 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2005 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2005?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.