GOÄ-Ziffer 2054: Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation…

Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie

Die GOÄ-Ziffer 2054 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen und 321,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt den plastischen Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller dafür erforderlichen Maßnahmen, alternativ die Daumen-Zeigefingerbildung bei angeborener Daumenhypoplasie. Angewendet wird sie, wenn der Daumen als für die Greiffunktion der Hand zentraler Finger fehlt, verloren gegangen oder von Geburt an fehlgebildet und funktionsuntüchtig ist. Im ersten Fall wird ein anderer Finger, meist ein Zeh oder ein verzichtbarer Finger, unter Einschluss von Gefäßen, Nerven, Sehnen und Knochen operativ an die Daumenposition transplantiert, um Opposition und Greiffunktion wiederherzustellen. Im zweiten Fall wird bei angeborener Daumenunterentwicklung stattdessen der Zeigefinger operativ zu einem funktionsfähigen Daumen umgeformt. Die Leistung deckt beide gleichwertigen Vorgehensweisen einschließlich aller notwendigen Begleitmaßnahmen ab und stellt eine der aufwendigsten handchirurgischen Rekonstruktionen dar.

Gebühren und Steigerungssatz

2400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach139,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach321,75 €
Höchstsatz3,5-fach489,61 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2054

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2054?

Die GOÄ-Ziffer 2054 steht für „Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2054?

Die GOÄ-Ziffer 2054 ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2054 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 321,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2054?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2054 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.