GOÄ-Ziffer 2052: Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
Die GOÄ-Ziffer 2052 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die operative Entfernung eines Ganglions an einem Fingergelenk und stellt damit das anatomische Gegenstück zu Nummer 2051 dar, die Ganglien an Hand- oder Fußgelenken betrifft. Angewendet wird sie, wenn sich an einem Fingergelenk eine von Gelenkkapsel oder Sehnenscheide ausgehende zystische Vorwölbung gebildet hat, die schmerzhaft ist, die Fingerbeweglichkeit einschränkt oder kosmetisch stört. Der Eingriff besteht in der vollständigen Ausschälung der Zyste einschließlich ihres Stiels bis zum Ursprungsgewebe, um Rezidive zu vermeiden, wobei aufgrund der kleinen anatomischen Strukturen am Finger besondere Präzision hinsichtlich Sehnen, Nerven und Gefäßen erforderlich ist. Die Leistung wird je betroffenem Fingergelenk angesetzt und ist von der Ganglionentfernung an größeren Gelenken sowie von reinen Punktionen ohne operative Ausschälung abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 74,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 113,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2045 – Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2052
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2052?
Die GOÄ-Ziffer 2052 steht für „Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2052?
Die GOÄ-Ziffer 2052 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2052 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2052?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2052 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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