GOÄ-Ziffer 2045: Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk

Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk

Die GOÄ-Ziffer 2045 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bezieht sich auf die operative Behandlung einer Doppelbildung (Duplikation) an einem Fingergelenk, wie sie bei angeborenen Fehlbildungen etwa in Form eines zusätzlichen Fingerglieds oder eines doppelt angelegten Gelenkanteils vorkommt. Angewendet wird sie, wenn im Bereich eines einzelnen Fingergelenks überzählige knöcherne oder gelenkbildende Strukturen operativ entfernt und die verbleibenden Anteile so rekonstruiert werden, dass ein funktionell und formal möglichst normal geformtes Gelenk entsteht. Der Eingriff umfasst die Resektion des überzähligen Gelenkanteils sowie die notwendige Rekonstruktion von Kapsel-Band-Strukturen und gegebenenfalls Sehnenverläufen an diesem Gelenk. Die Leistung wird je betroffenem Fingergelenk angesetzt und ist von Eingriffen an mehrgliedrigen oder ganze Finger betreffenden Doppelbildungen abzugrenzen, die gesondert zu bewerten wären.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatz2,3-fach80,43 €
Höchstsatz3,5-fach122,39 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2045

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2045?

Die GOÄ-Ziffer 2045 steht für „Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2045?

Die GOÄ-Ziffer 2045 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2045 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2045?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2045 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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