GOÄ-Ziffer 2042: Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung

Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung

Die GOÄ-Ziffer 2042 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen und 147,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Leistung beschreibt die Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich der späteren Trennung des Lappens. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Weichteildefekt am Finger, etwa nach Verletzung, Infektion oder Tumorentfernung, so ausgedehnt ist, dass eine örtliche Verschiebe- oder Direktnaht nicht ausreicht. Dabei wird gestieltes Gewebe eines Nachbarfingers über den Defekt geschlagen und dort für eine Einheilphase belassen, sodass sich neue Gefäßverbindungen ausbilden. Sobald die Durchblutung des transplantierten Gewebes über die neuen Verbindungen gesichert ist, wird der ursprüngliche Gewebestiel durchtrennt und der Lappen endgültig am Empfängerfinger fixiert. Die Ziffer deckt beide Schritte, Lappenbildung und Trennung, als eine Leistung ab und ist von einfacheren lokalen Lappenplastiken sowie von Vollhautdeckungen ohne Stielung abzugrenzen, die eigenständig zu beurteilen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,12 €
Regelhöchstsatz2,3-fach147,48 €
Höchstsatz3,5-fach224,42 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2042

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2042?

Die GOÄ-Ziffer 2042 steht für „Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2042?

Die GOÄ-Ziffer 2042 ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2042 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 147,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2042?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2042 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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