GOÄ-Ziffer 2043: Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie

Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie

Die GOÄ-Ziffer 2043 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1450 Punkten bewertet; das entspricht 84,52 € beim einfachen und 194,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die operative Trennung verwachsener Finger (Syndaktylie) mit anschließender Deckung der entstandenen Wundflächen durch Vollhaut, jedoch ohne begleitenden knöchernen Eingriff. Angewendet wird sie bei angeborener oder erworbener Fingerverwachsung, bei der lediglich Haut und Weichteile getrennt sind, während die knöchernen Strukturen der Finger unauffällig bleiben. Die Trennlinie wird meist zickzackförmig angelegt, um spätere Narbenkontrakturen zu vermeiden, und die entstehenden Hautdefekte werden mit freien Vollhauttransplantaten, üblicherweise aus der Leiste, gedeckt. Die Leistung grenzt sich von Nummer 2044 ab, bei der zusätzlich eine Osteotomie erforderlich ist, weil auch knöcherne Anteile der Finger miteinander verbunden sind. Sie ist je Interdigitalraum bzw. je Trennungsvorgang zu betrachten und schließt die operative Vorbereitung sowie die Transplantatentnahme mit ein.

Gebühren und Steigerungssatz

1450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach84,52 €
Regelhöchstsatz2,3-fach194,40 €
Höchstsatz3,5-fach295,82 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2043

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2043?

Die GOÄ-Ziffer 2043 steht für „Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2043?

Die GOÄ-Ziffer 2043 ist mit 1450 Punkten bewertet; das entspricht 84,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2043 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 194,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2043?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2043 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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