GOÄ-Ziffer 2050: Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation…
Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
Die GOÄ-Ziffer 2050 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen und 241,32 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Leistung beschreibt die operative Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation, kombiniert mit einer Fernlappenplastik. Sie wird angewendet, wenn ein Finger, etwa nach Verletzung, Amputation oder infolge einer angeborenen Verkürzung, zu kurz für eine ausreichende Greif- oder Zangenfunktion ist. Dabei wird ein Knochentransplantat, meist aus dem Beckenkamm, in den verkürzten Finger eingebracht, um dessen Länge wiederherzustellen; die entstehende Weichteillücke wird durch eine von einer entfernten Körperregion gestielte Fernlappenplastik gedeckt, da örtliches Gewebe hierfür nicht ausreicht. Der Fernlappen verbleibt zunächst am Stiel, bis eine ausreichende Durchblutung über die neue Region gesichert ist, bevor er abgesetzt wird. Die Ziffer umfasst Knochentransplantation und Lappenplastik als eine zusammengehörige Leistung und ist von einfacheren örtlichen Lappenplastiken ohne knöcherne Verlängerung abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 104,92 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 241,32 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 367,22 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2043 – Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
- GOÄ 2044 – Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich…
- GOÄ 2045 – Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
- GOÄ 2051 – Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
- GOÄ 2052 – Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
- GOÄ 2053 – Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen-…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2050
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2050?
Die GOÄ-Ziffer 2050 steht für „Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2050?
Die GOÄ-Ziffer 2050 ist mit 1800 Punkten bewertet; das entspricht 104,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2050 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 241,32 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2050?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2050 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.