GOÄ-Ziffer 2051: Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder…
Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
Die GOÄ-Ziffer 2051 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Entfernung eines Ganglions, umgangssprachlich auch Hygrom genannt, an einem Hand- oder Fußgelenk. Ein Ganglion ist eine mit gallertiger Flüssigkeit gefüllte, meist von der Gelenkkapsel oder Sehnenscheide ausgehende zystische Ausstülpung, die als tastbare, oft druckschmerzhafte Vorwölbung auffällt und Beweglichkeit oder Nervenstrukturen beeinträchtigen kann. Angewendet wird die Leistung, wenn eine solche Zyste operativ vollständig ausgeschält wird, um ein Wiederauftreten zu vermeiden, einschließlich der Darstellung und Versorgung des Ganglionstiels bis zu seinem Ursprung an Kapsel oder Sehnenscheide. Die Leistung bezieht sich auf Hand- oder Fußgelenke; für ein Ganglion an einem Fingergelenk ist stattdessen die eigenständige Nummer 2052 heranzuziehen, da dort andere anatomische Verhältnisse und ein kleineres Operationsfeld vorliegen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 34,97 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 80,43 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 122,39 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2051
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2051?
Die GOÄ-Ziffer 2051 steht für „Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2051?
Die GOÄ-Ziffer 2051 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2051 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2051?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2051 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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