GOÄ-Ziffer 2064: Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische…
Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung
Die GOÄ-Ziffer 2064 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Verlängerung von Sehnen, Faszien oder Muskeln sowie deren plastische Ausschneidung. Angewendet wird sie bei Kontrakturen oder Verkürzungen von Sehnen-, Faszien- oder Muskelgewebe, die die Beweglichkeit eines Gelenks einschränken, etwa infolge von Narbenbildung, neurologischen Erkrankungen oder länger bestehender Fehlstellung. Die Verlängerung erfolgt durch gezielte, meist Z-förmige Durchtrennung und versetzte Neuvernähung des betroffenen Gewebes, wodurch dessen Gesamtlänge zunimmt und die Gelenkbeweglichkeit verbessert wird; alternativ wird verändertes oder überschüssiges Gewebe plastisch ausgeschnitten, um die Spannungsverhältnisse zu normalisieren. Die Leistung ist von der reinen Sehnendurchschneidung ohne Verlängerungstechnik nach Nummer 2072 sowie von der Sehnenverkürzung nach Nummer 2075 abzugrenzen, die den gegenteiligen Zweck verfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2061 – Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
- GOÄ 2062 – Drahtstift ung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken…
- GOÄ 2063 – Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
- GOÄ 2065 – Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
- GOÄ 2066 – Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- GOÄ 2067 – Operation einer Hand- oder Fußmißbildung (gleichzeitig an Knochen…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2064
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2064?
Die GOÄ-Ziffer 2064 steht für „Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2064?
Die GOÄ-Ziffer 2064 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2064 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2064?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2064 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.