GOÄ-Ziffer 2126: Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen…
Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende – gegebenenfalls mit Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2126 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende – gegebenenfalls mit Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit zusätzlicher Osteotomie am koxalen Femurende, gegebenenfalls einschließlich Osteosynthese. Sie wird angewendet, wenn neben der Entfernung von Hüftkopf und Schenkelhals eine korrigierende Durchtrennung und Neuausrichtung des körpernahen Oberschenkelknochens erforderlich ist, etwa um eine bessere Beinachse, Belastungsverteilung oder Stumpfform nach der Resektion zu erreichen, und dabei bei Bedarf die osteotomierten Knochenteile durch eine Osteosynthese wieder fixiert werden. Sie stellt damit den umfangreicheren Eingriff gegenüber der einfachen Kopf-Halsresektion ohne Osteotomie dar, da zusätzlich zur Gelenkresektion ein knochenkorrigierender und gegebenenfalls osteosynthetisch stabilisierender Operationsschritt am Femur hinzukommt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2126
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2126?
Die GOÄ-Ziffer 2126 steht für „Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende – gegebenenfalls mit Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2126?
Die GOÄ-Ziffer 2126 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2126 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2126?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2126 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.