GOÄ-Ziffer 218: Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
Die GOÄ-Ziffer 218 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 660 Punkten bewertet; das entspricht 38,47 € beim einfachen und 88,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 218 vergütet den Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension. Angewendet wird die Ziffer, wenn zusätzlich zu einem Streckverband eine invasive Zugvorrichtung in Form eines durch den Knochen eingebrachten Nagels oder Drahtes verwendet wird, über den der Zug unmittelbar skelettal appliziert wird, um beispielsweise eine Fraktur zu reponieren oder in Streckstellung zu halten. Diese Form der Extension ermöglicht eine stärkere und gezieltere Zugwirkung als der einfache, rein äußerliche Streckverband nach Nummer 217, da die Kraft direkt über das Knochenskelett und nicht nur über Weichteile eingeleitet wird. Die Abgrenzung zu Nummer 217 liegt somit ausschließlich in der zusätzlichen Nagel- oder Drahtextension, die den höheren Aufwand und die invasivere Technik dieser Leistung begründet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 38,47 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 88,48 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 134,64 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 213 – Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken…
- GOÄ 214 – Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation
- GOÄ 217 – Streckverband
- GOÄ 225 – Gipsfingerling
- GOÄ 227 – Gipshülse mit Gelenkschienen
- GOÄ 228 – Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 218
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 218?
Die GOÄ-Ziffer 218 steht für „Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 218?
Die GOÄ-Ziffer 218 ist mit 660 Punkten bewertet; das entspricht 38,47 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 218 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 88,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 218?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 218 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.