GOÄ-Ziffer 225: Gipsfingerling
Gipsfingerling
Die GOÄ-Ziffer 225 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gipsfingerling“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 9,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 225 vergütet den Gipsfingerling. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein einzelner Finger mittels einer kleinen, fingerhutartigen Gipshülse ruhiggestellt wird, typischerweise bei Verletzungen oder Erkrankungen, die eine Immobilisierung nur dieses einen kleinen Körperteils erfordern, etwa nach Fingerfrakturen oder Sehnenverletzungen im Fingerbereich. Die Leistung bildet die begrenzte, auf den einzelnen Finger beschränkte Gipsversorgung ab und unterscheidet sich dadurch von den größeren Gipsverbänden, die ganze Extremitätenabschnitte oder mehrere Gelenke umfassen. Der Gipsfingerling stellt damit die kleinste Einheit innerhalb der Gipsverbandziffern dar und wird angewendet, wenn eine Ruhigstellung des gesamten übrigen Handbereichs nicht erforderlich ist, sondern die Immobilisation gezielt auf den betroffenen Finger begrenzt werden kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 9,38 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 14,28 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 214 – Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation
- GOÄ 217 – Streckverband
- GOÄ 218 – Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
- GOÄ 227 – Gipshülse mit Gelenkschienen
- GOÄ 228 – Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
- GOÄ 229 – Gipsschienenverband – bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 225
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 225?
Die GOÄ-Ziffer 225 steht für „Gipsfingerling“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 225?
Die GOÄ-Ziffer 225 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 225 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 225?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 225 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.