GOÄ-Ziffer 214: Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation
Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation
Die GOÄ-Ziffer 214 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 32,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 214 vergütet den Abduktionsschienenverband, auch in Kombination mit einer Stärke- oder Gipsfixation. Angewendet wird die Ziffer, wenn eine Extremität mittels einer speziellen Abduktionsschiene in einer abgespreizten Position ruhiggestellt wird, wie dies etwa bei bestimmten Schulter- oder Hüftbehandlungen erforderlich ist, um die betroffene Gliedmaße in einer definierten Abspreizstellung zu fixieren. Die Leistung umfasst sowohl die reine Anlage der Abduktionsschiene als auch, sofern zusätzlich erforderlich, deren Verstärkung durch eine Stärke- oder Gipsfixation, ohne dass hierfür gesondert Nummer 208 berechnet werden muss, da diese Kombination bereits im Leistungsinhalt der Nummer 214 enthalten ist. Abzugrenzen ist sie von den übrigen Schienenverbänden dadurch, dass hier gezielt eine Abspreizstellung der Extremität hergestellt und gehalten wird, nicht lediglich eine gerade Ruhigstellung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 32,18 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 48,97 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 211 – Kleiner Schienenverband – bei Wiederanlegung derselben…
- GOÄ 212 – Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken…
- GOÄ 213 – Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken…
- GOÄ 217 – Streckverband
- GOÄ 218 – Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
- GOÄ 225 – Gipsfingerling
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 214
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 214?
Die GOÄ-Ziffer 214 steht für „Abduktionsschienenverband – auch mit Stärke- oder Gipsfixation“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 214?
Die GOÄ-Ziffer 214 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 214 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 214?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 214 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.