GOÄ-Ziffer 2251: Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen…

Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese

Die GOÄ-Ziffer 2251 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Umstellungsosteotomie eines grossen Knochens, gemeint sind die Roehrenknochen von Oberarm, Unterarm, Oberschenkel oder Unterschenkel, ohne zusaetzliche Osteosynthese. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Achsen- oder Rotationsfehlstellung eines langen Roehrenknochens durch gezielte Durchtrennung und Neuausrichtung korrigiert werden muss, etwa bei fehlverheilten Frakturen oder angeborenen Fehlstellungen, wobei die Fixierung der neuen Stellung anschliessend ohne internes Osteosynthesematerial erfolgt, beispielsweise durch aeussere Ruhigstellung. Ist nach der Osteotomie eine interne Fixierung mittels Platte, Naegel oder Schrauben erforderlich, um die korrigierte Stellung zu halten, ist stattdessen die entsprechend umfangreichere Ziffer mit Osteosynthese anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatz2,3-fach172,94 €
Höchstsatz3,5-fach263,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2251

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2251?

Die GOÄ-Ziffer 2251 steht für „Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2251?

Die GOÄ-Ziffer 2251 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2251 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2251?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2251 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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