GOÄ-Ziffer 2256: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen

Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen

Die GOÄ-Ziffer 2256 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines kleinen Knochens durch Aufmeißelung oder die Entfernung abgestorbenen Knochengewebes (Nekrotomie) an kleinen Knochen, etwa Handwurzel-, Fußwurzel-, Mittelhand- oder Mittelfußknochen sowie Rippen. Typischer Anlass ist eine lokal begrenzte Knochenentzündung (Osteomyelitis) mit Sequesterbildung oder ein Knochenabszess, bei dem der betroffene Bezirk chirurgisch freigelegt und das erkrankte oder abgestorbene Gewebe entfernt wird, um die Ausheilung zu ermöglichen. Die Abgrenzung zu den benachbarten Ziffern erfolgt allein über die Größe beziehungsweise Lokalisation des betroffenen Knochens: Bei einem großen Röhrenknochen gilt Nummer 2257, am Becken Nummer 2258 und am Schädeldach Nummer 2259, jeweils für dieselbe Art des Eingriffs an anatomisch größerer oder aufwendigerer Struktur.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach62,08 €
Höchstsatz3,5-fach94,46 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2256

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2256?

Die GOÄ-Ziffer 2256 steht für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2256?

Die GOÄ-Ziffer 2256 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2256 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2256?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2256 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.