GOÄ-Ziffer 2276: Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit…
Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2276 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird dieselbe inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie wie unter Nummer 2275, jedoch einschließlich einer anschließenden Osteosynthese, also der Stabilisierung des korrigierten Oberschenkelknochens mittels Platte, Schrauben oder vergleichbarem Material. Die Anwendung erfolgt bei denselben Indikationen, etwa Coxa vara oder valga, Hüftdysplasie oder zur Verbesserung der Gelenkmechanik bei beginnender Hüftarthrose, wenn nach der Korrekturosteotomie eine feste Fixierung des Knochens erforderlich ist, um die gewünschte Stellung bis zur knöchernen Heilung zu sichern. Die Ziffer schließt damit sowohl die Osteotomie als auch die Osteosynthese als einheitliche Leistung ein, sodass eine gesonderte Berechnung der Osteosynthese neben dieser Nummer nicht in Betracht kommt. Von Nummer 2275 unterscheidet sie sich allein durch diesen zusätzlichen Stabilisierungsschritt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2276
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2276?
Die GOÄ-Ziffer 2276 steht für „Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2276?
Die GOÄ-Ziffer 2276 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2276 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2276?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2276 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.