GOÄ-Ziffer 2274: Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich…
Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors
Die GOÄ-Ziffer 2274 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die Osteotomie eines großen Röhrenknochens einschließlich des Anbringens eines Distraktors ab. Sie wird angewendet, wenn ein großer Röhrenknochen, etwa Oberschenkel-, Schienbein- oder Oberarmknochen, zur Korrektur einer Fehlstellung oder zur kontrollierten Verlängerung durchtrennt und anschließend ein Distraktionsapparat angelegt wird, der die schrittweise Einstellung der gewünschten Knochenlänge oder -achse über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Typische Anwendungsfälle sind ausgeprägte Achsabweichungen oder Beinlängendifferenzen, bei denen eine allmähliche, steuerbare Korrektur einer sofortigen starren Fixierung vorzuziehen ist. Die Abgrenzung zu Nummer 2273 erfolgt über die Größe des betroffenen Knochens, die Abgrenzung zu Nummer 2260 beziehungsweise zur entsprechenden Ziffer mit Osteosynthese über die Art der verwendeten Stabilisierungstechnik.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2268 – Operativer Ersatz des Os lunatum durch Implantat
- GOÄ 2269 – Operation der Pseudarthrose des Os naviculare mit Spanentnahme vom…
- GOÄ 2273 – Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens…
- GOÄ 2275 – Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie
- GOÄ 2276 – Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese
- GOÄ 2277 – Redressement einer Beinverkrümmung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2274
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2274?
Die GOÄ-Ziffer 2274 steht für „Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2274?
Die GOÄ-Ziffer 2274 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2274 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2274?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2274 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.