GOÄ-Ziffer 2327: Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens

Die GOÄ-Ziffer 2327 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen und 63,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2327 verguetet die Einrichtung (Reposition) eines gebrochenen Oberarmknochens (Humerus). Sie wird bei Humerusfrakturen angewendet, bei denen die Fehlstellung durch manuelle bzw. geschlossene Reposition korrigiert und anschliessend ruhiggestellt wird, etwa im Gilchrist- oder Desault-Verband. Die Ziffer erfasst ausschliesslich die reponierende Massnahme am Oberarmknochen und ist unabhaengig von der genauen Frakturhoehe (proximal, Schaft, distal) anzusetzen, solange keine operative Osteosynthese erfolgt; fuer operative Verfahren am Oberarm sind gegebenenfalls andere Ziffern des Gebuehrenverzeichnisses einschlaegig. Sie steht in der Systematik der Ziffernfolge neben den analogen Einrichtungsleistungen fuer Unterarm (2328), Becken (2329), Oberschenkel (2330) und weitere Skelettabschnitte und folgt demselben Prinzip: Verguetung der Reposition, nicht der operativen Stabilisierung.

Gebühren und Steigerungssatz

473 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach63,41 €
Höchstsatz3,5-fach96,50 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2327

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2327?

Die GOÄ-Ziffer 2327 steht für „Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2327?

Die GOÄ-Ziffer 2327 ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2327 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 63,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2327?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2327 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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