GOÄ-Ziffer 2328: Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
Die GOÄ-Ziffer 2328 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung gebrochener Unterarmknochen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 341 Punkten bewertet; das entspricht 19,88 € beim einfachen und 45,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 2328 erfasst die Einrichtung gebrochener Unterarmknochen, also die geschlossene Reposition von Radius und/oder Ulna bei Fraktur. Sie wird bei Unterarmbruechen angewendet, deren Fehlstellung manuell korrigiert und anschliessend mittels Gipsverband oder vergleichbarer Ruhigstellung fixiert wird, ohne dass eine operative Osteosynthese erforderlich ist. Die Ziffer ist unabhaengig davon anzusetzen, ob einer oder beide Unterarmknochen betroffen sind, da sie die Reposition des Unterarms als Einheit abbildet. Sie reiht sich in die Systematik der konservativen Frakturrepositionen dieser Ziffernfolge ein und ist von operativen Osteosynthesen wie etwa der Olekranon- oder Knoechelverschraubung nach Nummer 2340 klar abzugrenzen, da dort ein operativer Zugang mit Materialeinbringung erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,88 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 45,72 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 69,58 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2325 – Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung…
- GOÄ 2326 – Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins
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- GOÄ 2329 – Einrichtung des gebrochenen Beckens
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2328
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2328?
Die GOÄ-Ziffer 2328 steht für „Einrichtung gebrochener Unterarmknochen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2328?
Die GOÄ-Ziffer 2328 ist mit 341 Punkten bewertet; das entspricht 19,88 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2328 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 45,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2328?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2328 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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