GOÄ-Ziffer 2344: Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation…

Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation

Die GOÄ-Ziffer 2344 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2344 verguetet die Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe oder alternativ die vollstaendige Exstirpation bzw. Teilexstirpation der Kniescheibe. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Patellafraktur operativ mit definitiver Osteosynthese versorgt wird oder wenn, etwa bei nicht rekonstruierbarer Truemmerfraktur, stattdessen die Kniescheibe ganz oder teilweise operativ entfernt werden muss. Die Ziffer bildet damit zwei alternative operative Endpunkte derselben Grundproblematik ab: entweder Erhalt und Fixierung der Kniescheibe oder deren Entfernung. Von Nummer 2336, die die operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe auch mit Fremdmaterial beschreibt, unterscheidet sich 2344 durch die hier genannte definitive Osteosynthese sowie durch die zusaetzliche Option der Exstirpation, die bei 2336 nicht vorgesehen ist. Beide Ziffern schliessen sich beim selben Eingriff gegenseitig aus.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatz2,3-fach148,81 €
Höchstsatz3,5-fach226,45 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2344

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2344?

Die GOÄ-Ziffer 2344 steht für „Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2344?

Die GOÄ-Ziffer 2344 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2344 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2344?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2344 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.