GOÄ-Ziffer 2339: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von…
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2339 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 2339 verguetet die Einrichtung des gebrochenen Grosszehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger, jeweils mit zusaetzlicher Osteosynthese. Sie wird angewendet, wenn die in Nummer 2338 beschriebenen Frakturen nicht durch alleinige geschlossene Reposition versorgt werden koennen, sondern eine operative Fixierung mit Osteosynthesematerial, etwa Draht oder Schraube, notwendig ist, um eine stabile Ausheilung zu erreichen. Die Ziffer bildet damit die operative Variante zur konservativen Reposition nach Nummer 2338 ab, wobei beide Ziffern dieselben Frakturlokalisationen betreffen und sich ausschliesslich durch das Vorliegen bzw. Fehlen der operativen Osteosynthese unterscheiden. Von Nummer 2338a, die speziell den Fingerendgliedknochen betrifft, grenzt sich 2339 durch die Beschraenkung auf Grosszehenknochen sowie Finger-Grund- und Mittelglieder ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 22,09 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 50,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 77,31 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2339
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2339?
Die GOÄ-Ziffer 2339 steht für „Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2339?
Die GOÄ-Ziffer 2339 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2339 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2339?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2339 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.